Die Unternehmensberatung next:decsion berät Untenehmen bei der Digitalisierung.

Das BMWi Förderprogramm go-digital

Sichern Sie Ihr Unternehmen für die Zukunft: denken Sie digital!

Sie möch­ten Bü­ro­kra­tie in Ih­rem Un­ter­neh­men ab­bau­en und so­mit viel Zeit und Kos­ten spa­ren? Be­triebs­wirt­schaft­li­che Ab­läu­fe, das Per­so­nal­ma­nage­ment und den Ein­kauf ver­ein­fa­chen? Ab­stim­mungs­pro­zes­se ver­kür­zen und Ka­pa­zi­täts­eng­päs­se ver­mei­den? Dann sind Sie bei go-di­gi­tal rich­tig!

Das För­der­pro­gramm des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und En­er­gie (BM­Wi) un­ter­stützt klei­ne und mitt­le­re Un­ter­neh­men so­wie Hand­werks­be­trie­be bei der Um­set­zung von ab­ge­stimm­ten Maß­nah­men zur Di­gi­ta­li­sie­rung.

next:decision ist ein vom BM­Wi au­to­ri­sier­tes Be­ra­tungs­un­ter­neh­men und steht Ih­nen da­bei zur Sei­te. Ge­för­dert wer­den 50 Pro­zent Ih­rer Aus­ga­ben für die Be­ra­tungs­leis­tung und Um­set­zung emp­foh­le­ner Maß­nah­men.


Modul
Digitalisierte Geschäfts­prozesse

Sie möchten Ihre Kos­ten reduzieren, Ihre Effi­zienz er­höhen und wich­tige Zeit sparen?

go-digital unter­stützt Sie bei

  • Einführung von E-Busi­ness-Soft­ware-Lö­sun­gen, bspw. für Ver­sand- und Re­tou­re­nman­age­ment, Lager­hal­tung und elek­tron­ische Zah­lungs­verfahren


Modul
Digitale Markt­erschließung

Sie möchten Ihre Kunden­ge­win­nung und -bin­dung ver­bes­sern und Ihren Um­satz stei­gern?

go-digital unter­stützt Sie bei

  • Aufbau oder der Op­timie­rung einer rechts­siche­ren Webseite
  • Aufbau eines On­line-Shops, So­cial-Media-Tools und vielem mehr


Modul
IT-Sicherheit

Sie möchten Risi­ken durch Cyber­krimi­nali­tät mini­mieren und wirt­schaft­liche Schä­den ver­meiden?

go-digital unter­stützt Sie bei

  • Optimie­rung be­trieb­licher IT-Sicher­heits­sys­teme
  • Bewer­tung von Be­droh­ung­en und Schwach­stel­len von IT-Infrastruktur

Fragen und Anworten

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die

  • weniger als 100 Mitarbeiter,
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Eine Antragstellung für ein Förderprojekt erfolgt durch das autorisierte Beratungsunternehmen über Easy-Online (Förderportal des Bundes). Im Autorisierungsbescheid sind als Anlage alle notwendigen Angaben zu dieser Online-Antragstellung enthalten.

Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“.

Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden.

Aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit sind in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu beraten – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module.

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Gefördert werden folgende Inhalte:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen

Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen

Sofern ausschließlich in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und/oder  „Digitalisierte Geschäftsprozesse“  beraten/umgesetzt wird, sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit vorzusehen.

Sofern das Beratungsunternehmen für „IT-Sicherheit“ autorisiert ist, kann diese Beratung unmittelbar durch dieses Unternehmen erfolgen. Ansonsten muss die Beratung durch einen sachverständigen Dritten (ein für IT-Sicherheit autorisiertes Beratungsunternehmen oder eine Forschungseinrichtung) realisiert werden.

Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen) herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.

1. Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.

2. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich

  • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
  • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*

*Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.

3. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.

4. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Be­rater­tage förderfähig.

Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Vorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das autorisierte Beratungsunternehmen muss die für das zu beratene Unternehmen beste und günstigste Lösung finden und anbieten. Dafür soll unter anderem das zu beratene Unternehmen über die Vor- und Nachteile der empfohlenen Produkte und Leistungen sowie über mögliche Alternativen unterrichtet werden. Die Abwicklung dieser Maßnahme soll vom begünstigten Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit 50 Prozent gefördert. Gleicher Maximaltagessatz gilt auch bei der Hinzuziehung von sachverständigen Dritten. Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz können sich unterscheiden.

Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.

Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben.

Berechnungsbeispiel:

15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 15.000 Euro Ausgaben netto und 17.850 Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.850 Euro).

Die Förderung beträgt 50 % von 15.000 Euro = 7.500 Euro.

Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 10.350 Euro. Diese ist dem begünstigten Unternehmen unter Ausweisung der USt. (2.850 Euro) in Rechnung zu stellen.

In den Antragsformularen wird diese Berechnung automatisiert durchgeführt.

Die Eigenbeteiligung darf 20% des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen, um dieses finanziell nicht zu überlasten. Ab 10 % sind ergänzende Erläuterungen zur Aufbringung des Eigenanteils unaufgefordert mit einzureichen. Die Ausfertigung dieser Erläuterungen obliegt dem Beratungsunternehmen.

Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).