Corona Update

Hallo Zusammen

die Corona-Krise beeinträchtigt gegenwärtig wohl in allen Unternehmen das Geschehen maßgeblich. Diese Herausforderung, von der wir alle nicht wissen, welche Ausmaße sie noch annimmt, fordert Sie als Unternehmerin und Unternehmer in einem nie dagewesenen Maße. Viele von Ihnen haben sicherlich in den Medien erfahren, dass diverse Hilfsprogramme von Bund und Ländern auf den Weg gebracht worden sind bzw. kurz vor der Verabschiedung in den jeweiligen Gremien stehen. Dieses ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei ich betonen möchte, dass die notwendigen Schritte bis zur praktischen Umsetzung nach Rücksprache mit den Sparkassen und Volksbanken im Kreis Recklinghausen noch etwas dauern dürften. Darüber hinaus ändern sich fast stündlich die vorliegenden Informationen hierzu!

Sobald wir belastbare Informationen zur Umsetzung und Beantragung von Hilfsgeldern für Ihre Unternehmen haben, werden wir Sie darüber informieren. Bitte berücksichtigen Sie auch die in den letzten Tagen von uns erhaltenen Informationen.

Wichtig ist es, gegenwärtig die Liquidität in Ihren Unternehmen zu sichern. Dieses gebietet sich gerade vor dem anstehenden Monatswechsel in der nächsten Woche.

Hierfür geben wir Ihnen folgende Handlungsempfehlungen:

  1. Stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerstundung. Sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an. Der entsprechende Link für einen Antrag auf Steuerstundung lautet: https://www.ihk-koeln.de/upload/20200319stk_19_03_2020_Anlage_Formular_82220.pdf
  2. Beantragen Sie bei den jeweiligen Krankenkassen eine Beitragsstundung.
  3. Lassen Sie uns gemeinsam mit Ihrer Bank sprechen und beantragen Sie falls nötig eine Aussetzung der Tilgung für evtl. laufende Kredite, soweit erforderlich bzw. wenn Kredite vorhanden sind
  4. Sofern Ihre Geschäftsräume angemietet sind, sprechen Sie mit den Vermieterinnen und Vermietern und versuchen Sie die Miete zu reduzieren oder für die Mietzahlungen eine Stundung zu vereinbaren
  5. Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Lieferanten auf und besprechen mit ihnen eine Verlängerung der Zahlungsziele
  6. Versuchen Sie offene Forderungen kurzfristig einzutreiben
  7. Behalten Sie Ihre Lagerbestände im Blick und vermeiden Sie eine zu hohe Kapitalbindung

Nutzen Sie die oben genannten Instrumente zur Liquiditätssicherung. Überlegen Sie darüber hinaus, welche Möglichkeiten sich Ihnen noch bieten. Sollten Sie Fragen zu den o.g. Handlungsempfehlungen haben, wenden Sie sich bitte an uns

Nochmaliger Hinweis:

Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfen beschlossen. Die Kreishandwerkerschaft begrüßt diese schnellen Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen hat zugesagt, diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen.

Darüber stockt die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes auf und wird wohl Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.

Wie bereits oben erwähnt, sind aber die praktischen Schritte zur Umsetzung noch nicht klar. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Menschen um sie alle herum wünsche ich alles Gute – vor allem Gesundheit. Auf das wir gut durch die vor uns liegende Zeit kommen!

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