Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen – Was Sie wissen sollten.

Bereits seit September 2013 ist Sie für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, doch kaum einer hat sie durchgeführt: die Psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: PGB). Hiermit soll das Vorliegen psychischer Gefährdungen überprüft und ggf. Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Nun, fast fünf Jahre später, will der Gesetzesgeber die Umsetzung einfordern und vermehrt in die Prüfung gehen.

Wo steht, dass mein Betrieb davon betroffen ist?

Nun ja, unter Anderem im §5 Satz 3 Nr. (6) des Arbeitsschutzgesetzes. Aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften gilt sogar, dass Unternehmen mit nur einem Beschäftigten eine PGB durchführen müssen.

Unser Experte zum Thema „psychische Gefährdungsbeurteilung“, Herr Tim Taschau, hat hier einige Fakten zusammengetragen, die wir Ihnen aufgrund der hohen Dringlichkeit natürlich nicht vorenthalten wollen:

  • Keine bzw. eine unzureichende PGB birgt hohes Haftungsrisiko für den Arbeitgeber
  • Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit strafrechtliche Folgen ggf. auch für Führungskräfte
  • Bußgeld, Entzug der Betriebserlaubnis oder Schließung der Betriebsstätte droht
  • Psychische Ursachen eine der drei häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeit
  • Durchschnittlicher Arbeitskraftausfall laut einer Studie bei ca. 34,5 Tage

Lassen Sie sich fachkundig und vor Allem GDA-Richtlinien-konform unterstützen.

Als Spezialisten auf diesem Gebiet nutzen wir die wissenschaftlich validierte der DIN EN ISO 10075-3 entsprechende Verfahren. Unsere kaufmännisch und psychologisch ausgebildeten Auditoren finden in Kooperation mit Ihnen praktikable und der Unternehmenssituation angepasste Lösungen. So werden von vorneherein Gefährdungen aufgedeckt, Arbeitsunfähigkeiten vermeiden und Gefahren für das Unternehmen und den / die Unternehmer minimiert.

Nutzen Sie das Angebot und vor Allem — warten Sie nicht länger!

Rufen Sie Ihren PGB-Experten Herrn Tim Taschau an.

Telefon:  0201 - 74 91 852
E-Mail: 

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