Mitarbeiterbeteiligung — Gewinn für beide Seiten
Die Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen? Das klingt gut und ist es auch – wenn man es richtig macht. Das Ergebnis ist eine klassische Win-Win-Situation: das Unternehmen und die Mitarbeiter profitieren gleichermaßen. Darum lohnt es sich auch für kleine und mittlere Unternehmen, die Chancen von Mitarbeiterbeteiligung zu prüfen.
Vorteile
Vor allem leistungsstarke Fach- und Führungskräfte schätzen finanzielle Anreize. Sie lassen sich so besser gewinnen und halten, und von der höheren Leistungsbereitschaft profitiert wiederum das Unternehmen. Mitarbeiterbeteiligung kann durchaus die gesamte Belegschaft einbeziehen. Damit fördert sie auf allen betrieblichen Ebenen unternehmerisches Denken und Handeln. Die Mitarbeiter sind motiviert und arbeiten eigenverantwortlicher, um so den Unternehmenserfolg zu sichern und zu steigern, von dem sie auch profitieren. Darüber hinaus kann Mitarbeiterbeteiligung ein positives Image bei Kunden und Öffentlichkeit schaffen.
Typ 1: Erfolgsbeteiligung
Dies ist die bekanntere und im Mittelstand leichter zu realisierende Form. Bei der Erfolgsbeteiligung erhalten Mitarbeiter Anteile am Unternehmenserfolg. Das Unternehmen honoriert damit, dass die Mitarbeiter durch ihre Leistung den Erfolg mit erwirtschaftet haben und zahlt dafür einen „Bonus“. Gleichzeitig setzt es einen Anreiz für ein „Weiter so!“ oder „Mehr davon!“ Sonderzahlungen können an Kenngrößen wie Umsatzrendite oder Gewinn gekoppelt werden.
Die gesamte Belegschaft kann beteiligt werden, darüber hinaus besonders tüchtige Mitarbeitergruppen oder einzelne Hochleistungsträger. Der Vorteil aus Sicht eigentümergeführter Mittelständler: Mit dem Erfolgsbeteiligungsmodell geht weder eine gesellschaftsrechtliche Mitsprache noch eine Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit einher.
Typ 2: Kapitalbeteiligung
Mit diesem Instrument wird der Mitarbeiter zum Mitunternehmer. Er legt Teile seiner Vergütung oder auch der Erfolgsbeteiligung im Unternehmen an. Bei Kapitalgesellschaften sind Eigenkapitalbeteiligungen in Form von Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteilen möglich. Bei allen anderen Rechtsformen kann das Mitarbeiterkapital in Stille Beteiligungen oder Genussrechte fließen. Hier kommt es auf die Ausgestaltung an, ob das Mitarbeiterkapitel als Fremd- oder Eigenkapital des Unternehmens zählt. Eine reine Fremdkapitalform ist das Mitarbeiterdarlehen an das Unternehmen.
Beteiligungsformen und Ausgestaltung prüfen
Welches die richtige Beteiligungsform ist und wie sie am besten ausgestaltet wird, hängt von der speziellen Zielsetzung, der Rechtsform und der Kapitalstruktur des Unternehmens ab. Wichtig zu entscheiden ist vor allem, wie breit die Gruppe der Beteiligten gefasst sein soll. Welche Regeln gelten für die Vertragsform der Beteiligung, für Arbeitsverhältnisse und für die Mitbestimmung? Wie soll die Auszahlung von Boni/Gewinnanteilen gestaltet sein? Dabei sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. Und was geschieht bei Verlusten des Unternehmens? Ein erfahrener Unternehmensberater kann Ihnen helfen, das für Ihren Betrieb passende Modell zu entwickeln und einzuführen.