UPDATE Corona-Hilfe
Hallo Zusammen,
der Bund hat am 06.04.2020 in seiner Pressekonferenz eine weitere Modifikation der KfW-Programme als Hilfe in der Corona-Krise bekannt gegeben.
Wir haben Ihnen die entsprechende Pressemitteilung als Anhang beigelegt.
Hier die Eckdaten:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
- Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Sobald uns weitere Details, auch zum Antragsverfahren vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich unterrichtet halten.
Glück Auf! aus Essen und bitte bleiben sie gesund.