Update Corona Zuschuss

Guten Morgen aus der Veronikastr.,

Heute soll das online Formular für die „Corona-Zuschüsse“ online gehen. Wir haben Ihnen in den letzten Tagen hierzu viele, relevante Informationen zukommen lassen. Aktuell haben wir die online Version noch nicht gefunden, halten sie aber stets informiert.

Bitte nutzen Sie auch zu Ihrer eigenen Information – wie ebenfalls in den letzten Tagen oft erwähnt – die Seite:  https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.

Dies ergibt nach wie vor verlässliche Inweise und wird – neben den websites der Bezirksregierungen – das Antragsformular online stellen.

In wie weit und wann Sie den Zuschuß nutzen möchten und können, sollten sie genau vorplanen.

Wir haben Ihnen die FAQ’s hierzu nochmals zusammengestellt (Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020, Zugriff 27.03.2020 08:50h)

FAQ’s:

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?
Anträge sind bis spätestens 30.04.2020 zu stellen.

Wo bekomme ich beratende Hilfe zum Antragsverfahren?
Diejenigen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, erhalten Hilfe bei den örtlichen Kammern und Behörden.
Ansprechpartner bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern

Ist die Unternehmensform relevant (e.K., GbR, GmbH)?
Die Unternehmensform und die entsprechende Registereintragung sind im Rahmen der Antragstellung anzugeben.

Muss der Zuschuss versteuert werden?
Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert. Der Antragsteller ist gehalten, den Zuschuss in seiner Steuererklärung für 2020 aufzunehmen.

Wie schnell wird ausgezahlt?
Zunächst wird ein elektronischer Bescheid übermittelt. Die Soforthilfe wird anschließend von der regional zuständigen Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) nach Prüfung des Antrags unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abhängig ist. Wir bemühen uns um eine schnelle und sofortige Auszahlung.
Auszahlungen können nur bis zum 30.06.2020 erfolgen.

Reicht das Geld für alle?
Ja. Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können.

Wenn man mehrere Unternehmen hat, kann man für jedes der Unternehmen einen Zuschuss bekommen?
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Finanzierungsengpasses nur auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Solo-Unternehmer können bei mehreren angemeldeten Gewerben nur einen Antrag pro Person stellen. Sobald die Gewerbe jedoch angestellte Mitarbeiter beinhalten, kann pro unterschiedlichem Gewerbe ein einzelner Antrag gestellt werden.

Wie unterscheiden sich eigenständige und verbundene Unternehmen?
Dafür sind alle Beziehungen zu berücksichtigen, die ein Unternehmen mit anderen unterhält. Ein Indiz hierfür gibt der jeweilige Abschluss. Unternehmen, die einen konsolidierten Abschluss erstellen oder in den konsolidierten Abschluss eines anderen Unternehmens einbezogen werden, gelten in der Regel als verbundene Unternehmen.

Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Selbstständige gezahlt?
Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sind nur antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen erzielen.

Ist eine Mehrfachförderung möglich?
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen für von Corona betroffene Unternehmen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Das gilt z.B. für: steuerliche Liquiditätsmaßnahmen, Liquiditätskredite über KfW, NRW.BANK oder Bürgschaftsbank, Kurzarbeitergeld, Quarantäne-Entschädigungen.

Ist die NRW-Soforthilfe 2020 mit dem Programm für Künstlerinnen und Künstler des Ministerium für Kultur und Wissenschaft kombinierbar?
Ja, wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt können beide Zuschüsse kombiniert werden.

Wird geprüft, ob dem Antragsteller die Hilfe auch wirklich zugestanden hat und wenn nein, muss die Hilfe dann ggfls. zurückgezahlt werden?
Der Antragsteller versichert im Formular, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsge­treu gemacht hat. Falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Leistung führen, sind Subventionsbetrug. Die Leistung muss dann nicht nur zurückgeführt werden, es kann dann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Der Antragsteller ist gehalten, den Zuschuss in seiner Steuererklärung für 2020 aufzunehmen. Da dem Antrag die Steuernummer bzw. die Steuer-ID beizufügen ist, hat das Finanzamt die Möglichkeit, die Plausibilität der Inanspruchnahme im Nachhinein zu überprüfen.
Der Zuschuss wird als sogenannte Billigkeitsleistung ausgezahlt. Auch im Falle einer Überkompensation (z.B. durch Versicherungsleistungen oder andere Fördermaßnahmen) muss die erhaltene Soforthilfe zurückgezahlt werden.

Muss nachgewiesen werden wofür der Zuschuss eingesetzt wird?
Nein, ein solcher Nachweis muss nicht erbracht werden.

Darf der Zuschuss genutzt werden um Bankkredite zu bedienen oder zu beantragen?
Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Die nach der Antragstellung übermittelte Eingangsbestätigung kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Sie gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.

Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?
Um den Zuschuss zu erhalten muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein, durch den laufende Verpflichtungen wie Mietzahlungen, Leasingraten, Kredite und weitere Kosten nicht beglichen werden können. Private Rücklagen, wie z.B. die Lebensversicherung, müssen nicht aufgebraucht werden, um den Zuschuss zu beantragen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die o.g. Kriterien für Antragsteller.

Ich habe mein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, wohne aber in einem anderen Bundesland – Kann ich den Zuschuss erhalten?
Wenn der Zuschuss für das Unternehmen beantragt wird, weil dieses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, kommt es lediglich auf den Hauptsitz des Unternehmens an.

Wie ist der Antrag zu stellen, wenn das Unternehmen zum Referenzzeitpunkt im Vorjahr noch nicht gegründet war?
Bei Gründungen ist jeweils der Vormonat als Vergleichsmonat heranzuziehen. Rechenbeispiel: Umsatz März 2020 wird verglichen mit Umsatz Februar 2020.

Wie sieht das Formular aus?
Das Formular wird als Online-Maske auszufüllen sein. Die Details des Antrags werden zwischen Bund und Land derzeit geklärt.
Abfragbar unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 und bei den Bezirksregierungen (Stand 27.03.2020 08:50 h noch nicht online)

Kann jemand anders den Antrag für mich ausfüllen (z.B. mein Steuerberater)?
Ja, das ist kein Problem.

Werden Mitarbeiter in Elternzeit oder Mutterschutz mitgezählt?
Ja, wenn die Verträge noch laufen. Als Beschäftigter zählt, wer mit dem Unternehmen zum o.g. Stichtag einen laufenden Arbeitsvertrag hat/hatte.

Wann gilt mein Unternehmen "in Schwierigkeiten"?
Soloselbständige und Kleinstunternehmen, die noch keine drei Jahre bestehen, gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn einer der beiden Umstände zutrifft:
Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger
oder
das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt noch immer einem Umstrukturierungsplan.

Wird immer der Maximalbetrag ausgezahlt?
Ja. Die Zuschüsse sind nach Mitarbeiterzahl gestaffelt. Innerhalb der entsprechenden Staffelung erhalten Sie den vollen Betrag. Bis zu 5 Mitarbeiter 9.000 Euro, bei bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro und bei bis zu 50 Mitarbeitern 25.000 Euro. Bei Überkompensation können Beträge zurückgefordert werden.

Kann der Zuschuss beantragt werden, wenn sich die Unternehmensform nach dem 1.12.2019 geändert hat (z.B. in eine UG)?
Ja. Dies umfasst auch Nachfolgen und Übernahmen bereits bestehender Betriebe nach dem 01.12.2019.

Können Studenten einen Antrag für die NRW-Soforthilfe stellen?
Vollzeitstudenten sind nicht antragsberechtigt.

Welche Möglichkeiten haben Nebenerwerbstätige?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, hauptberufliche Solo-Selbstständige und Freiberufler nach den o.g. Kriterien. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.wirtschaft.nrw/corona.

Wie ist eine Überkompensation definiert?
Eine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Zuwendungen erhält, als erforderlich wäre, um den Finanzierungsengpass zu beseitigen.

Wird eine Unterschrift benötigt?
Nein. Sie füllen den gesamten Antrag online aus und müssen keine Unterschrift abgeben.

Was ist ein gemeinnütziges Unternehmen? Sind Vereine auch gemeinnützig?
Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht (BGH, Beschl. V. 16.5.2017, Az. II ZB /716).

Können Bezieher des Arbeitslosengeld II den Zuschuss erhalten?
Bedingung für den Erhalt der Soforthilfe ist, dass der Antrangsteller innerhalb der letzten drei Monate vor dem 1. März 2020 keine Leistungen nach dem ALG II bezogen hat.

Wie sind Umsatzeinbrüche zu berechnen, wenn sich aufgrund der Abrechnungstechnik Einbrüche erst verzögert darstellen?
Das Antragsformular verlangt keine Nachweise. Der Antragsteller versichert lediglich, dass er in Folge der Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch erlitten hat. Das ist durch einen Vorher-nachher-Vergleich zu ermitteln. Die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat müssen mehr als halbiert sein. Bei Neu-Gründungen (vor dem 1.12.2019) gilt: Mehr als halbiert gegenüber dem Vormonat.

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen sehr gern zur Verfügung und wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns gern weiter.

Glück Auf! aus Essen und bleiben sie gesund!!

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